Teil 1
AGBs für Werbung auf Excom Media Bildschirmen
1. Vertragspartner
Vertragspartner der EXCOM MEDIA ist der Kunde, selbst wenn eine Agentur in seinem Namen und auf seine Rechnung handelt. In einem solchen Fall wird die Rechnung auf den Kunden ausgestellt und der Agentur zur Weiterleitung zugestellt. Wird der Vertrag durch eine Agentur abgeschlossen, so hat diese für die Vertragserfüllung einzustehen.
2. Form und Abschluss des Vertrages
Der Vertrag kann durch Unterzeichnung des Angebots sowie schriftlicher Bestätigung des Kunden per E-Mail abgeschlossen werden. Der Vertrag, einschliesslich allfälliger Nebenpunkte, gilt als verbindlich und die vorliegenden AGBs gelten als vom Kunden vollumfänglich akzeptiert, wenn der Kunde bzw. der abschlussberechtigte Beauftragte den Vertrag nicht innert 14 Tagen ab Unterzeichnung des Angebots von EXCOM MEDIA schriftlich ablehnt. Angebote von EXCOM MEDIA sind in jedem Fall freibleibend. EXCOM MEDIA behält sich das Recht vor, ohne Grundangabe vom Auftrag zurückzutreten oder die Ausführung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, dies selbst im Falle bereits bestätigter Aufträge. Insbesondere kann EXCOM MEDIA ganz oder teilweise von unterzeichneten Aufträgen zurücktreten, wenn eine Realisierung des Auftrages aufgrund (bau)technischer, gesetzlicher, behördlicher bzw. bewilligungsbezogener Grunde nicht möglich ist oder der Standort der Werbebildschirme der Ausstrahlung nicht zustimmt. Nebst anderweitig vertraglich vorgesehenen Beendigungsgründen behält sich EXCOM MEDIA das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder der Werbespot nach Ansicht von EXCOM MEDIA inhaltliche oder rechtliche Mängel aufweist. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegenüber EXCOM MEDIA zu und er ist verpflichtet, die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten vollumfänglich zu erstatten. Abbildungen, Masse oder sonstige technische Daten sind nur insoweit verbindlich, als sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Ausstrahlungspreis, Zusatzleistungen /-kosten
Der Ausstrahlungspreis richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten und Verkaufsdokumentationen der EXCOM MEDIA. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuer (MWST) wird auf den Preis aufgerechnet. Zusätzlich zum jeweils gültigen Ausstrahlungspreis und auf Wunsch des Kunden, werden Kosten für die Erstellung eines Werbespots verrechnet.
4. Gültigkeit der Preise, der Preislisten oder der Auftragsbestätigungen
Eine Preisanpassung bleibt jederzeit vorbehalten. Bei Verträgen mit stiller Verlängerung erfolgen Preisanpassungen gemäss separater vertraglicher Vereinbarung.
5a. Änderung der Buchungen
EXCOM MEDIA behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt des Ausstrahlungsbeginns aus technischen Gründen um bis zu einer Woche vor- oder nachzuverlegen. Dauernd oder zeitweise in ihrer Wirkung beeinträchtigte oder aus anderen Gründen nicht verfügbare Werbeträger werden ohne vorherige Rückfrage durch geeignete andere Werbeflächen ersetzt. Kampagnen, die trotzdem eine Unterlieferung von über 5% ausweisen, können entweder innerhalb derselben Kampagne kompensiert werden oder erhalten eine Gutschrift für die nächste Kampagne.
Aus in dieser Ziffer genannten Änderungen kann der Kunde keine Rechte auf Schadenersatz oder Auftragssistierung ableiten. EXCOM MEDIA behält sich vor, Werbemittel über das Ausstrahlungsende weiter abspielen zu lassen.
Excom Media kann vollständig oder teilweise von bereits unterzeichneten Aufträgen zurücktreten, wenn eine Ausführung des Auftrags aus (bau)technischen, rechtlichen oder behördlichen Gründen nicht möglich ist.
Wenn die Ausspielung einer Werbung aufgrund einer Beschädigung, aus technischen oder behördlichen Gründen oder in einem Fall höherer Gewalt aufgehoben oder unterbrochen wurde, oder wenn trotz der Konformität der Ausspielung ihre Wirksamkeit vermindert ist, wird der Werbetreibende unverzüglich darüber informiert. Die Suspendierung der Ausspielung oder eine Verminderung ihrer Wirksamkeit berechtigt den Werbetreibenden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Entschädigung für einen direkten oder indirekten Schaden zu beanspruchen.
5b. Annullation & Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann vom Vertrag nach Vertragsabschluss gem. Art. 2 mit nachstehenden Kostenfolgen zurücktreten. EXCOM MEDIA ist vom Kunden schriftlich oder per E-Mail über den Rücktritt zu informieren, wobei das Eingangsdatum der Information bei der EXCOM MEDIA massgebend ist.
Teilrücktritte und zeitliche Verschiebungen in Folgeperioden sind Rücktritten gleichgestellt.
Kostenfolgen bei Rücktritt vom Vertrag:
- keine Kostenfolge bei einem Rücktritt innert 14 Tagen ab Bestellung, wenn zwischen dem Rücktritt und der ersten Ausstrahlung mindestens 14 Tage liegen.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, jeweils in % des Rechnungsbetrags:
- 10 bis 8 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 25%
- 7 bis 6 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 50%
- ab 5 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 100%
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, jeweils in % des Preises für eine Ausstrahlungsperiode:
- bis 12 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 50%
- 11 bis 5 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 75%
- ab 4 Wochen vor Ausstrahlungsbeginn: 100%
5c. Rabattguthaben am Ende des Kalenderjahres
- Rabattguthaben können durch Freespace im selben Kalenderjahr kompensiert werden.
- Der Rabatt wird ausschliesslich bei 100% Erreichung der vereinbarten Investitionsstufe gewährt. Bei Nichterreichung werden die bereits gewährten Konditionen nachbelastet.
Anderslautende Vereinbarungen können zwischen dem Kunden und der EXCOM MEDIA schriftlich festgehalten werden.
6a. Anlieferung von Werbematerial (Video)
Der Kunde verpflichtet sich, Videoformate gemäss den technischen Anforderungen von EXCOM MEDIA, unter Einhaltung der Deadline (mindestens 1 Woche vor Ausstrahlung) EXCOM MEDIA anzuliefern. EXCOM MEDIA hat das Recht, allfällige Anpassungen dem Kunden weiter zu verrechnen.
6b. Haftung
Sollte Excom Media infolge der Schaltung eines Werbemittels von Dritten verklagt werden, so wird die Werbungtreibende Gesellschaft Excom Media auf erstes Anfordern von allen zukünftigen Ansprüchen Dritter freistellen, einschliesslich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche.
Excom Media ist widerruflich berechtigt, bereitgestellte Werbemittel auch für Werbezwecke bspw. auf Webseiten oder Präsentationen unentgeltlich zu nutzen.
Werbungtreibende Gesellschaften gewährleisteten, dass die eingesetzten Werbemittel (i) alle gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthalten und mit dem anwendbaren Recht, insbesondere den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, vereinbar sind sowie (ii) frei von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Rechten Dritter („Schutzrechte") sind bzw. die Schutzrechte Dritter im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung von Werbemitteln) berechtigterweise nutzen darf. Eine Freigabe oder Zustimmung von Excom Media in Bezug auf die Werbemittel lässt die vorstehenden Pflichten von Werbungreibenden Gesellschaften unberührt.
Die Werbungtreibende Gesellschaft garantiert, dass sie sämtliche zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht, an etwaig von ihm bereitgestellten Inhalten, welche der Erstellung des Werbemittels dienen, rechtmässig erworben hat und zur Weiterübertragung an Excom Media berechtigt ist.
7. Anlieferung von Werbematerial (Newsflash)
Der Kunde verpflichtet sich, Inhalte für den Newsflash gemäss den Anforderungen von EXCOM MEDIA, unter Einhaltung der Frist anzuliefern (jeweils am 12. des Vormonats der Ausstrahlung). EXCOM MEDIA hat das Recht, das Produkt oder den Service des Kunden nicht im Newsflash zu inkludieren, sollten die Anforderungen oder Fristen nicht eingehalten werden. Die inhaltliche Verantwortung der Publikationen über Produkte im Newsflash liegt beim Kunden.
8. Spotgalerie von Excom Media
Excom Media behält sich das Recht vor, die auf den Bildschirmen ausgestrahlten Werbespots auf der Excom Media Website für 6 Monate in einer Videogalerie aufzuschalten sowie die Werbespots in Newslettern, LinkedIn-Posts oder für sonstige Marketingaktivitäten in eigener Sache zu nutzen.
9. Verwendung der Werbespots für Marktforschungszwecke
Excom Media behält sich das Recht vor, die ausgestrahlten Werbespots für statistische Zwecke zu sammeln und auszuwerten.
10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Beginn der Ausstrahlungsperiode, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge/ Skonto in der in Rechnung gestellten Währung zu bezahlen. EXCOM MEDIA ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnspesen in der Höhe von CHF 20.— pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
11. Rabatte & Beraterkommission
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass EXCOM MEDIA bei der Vermittlung des Auftrages durch eine kommissionsberechtigte Person oder Agentur (Vermittler) eine auftragsbezogene Beraterkommission in der Rechnung an den Kunden ausweisen und in Abzug bringen kann bzw. EXCOM MEDIA kann einer den Auftrag vermittelnden Person oder Agentur (Vermittler) eine auftragsbezogene Beraterkommission ausrichten. Der Vermittler leitet diese auftragsbezogene Kommission an den Kunden weiter, sofern dieser nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Die auftragsbezogene Beraterkommission (BK) beträgt zurzeit 5 % des Nettopreises auf Werbung der Bildschirmformate. Die Beraterkommission wird nicht auf die Produktion von Werbespots erhoben.
12. Exklusivität
EXCOM MEDIA sichert dem Werbekunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit für beliebige andere Werbekunden Werbeausstrahlungen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen Werbung zu schalten.
13a. Gewährleistung/Haftung
EXCOM MEDIA gewährleistet die vertragsgemässe Durchführung der Ausstrahlung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind von EXCOM MEDIA nicht zu verantwortende Mängel und Störungen wie höhere Gewalt, Witterungs-/Umwelteinflüsse, Beschädigungen/Beeinträchtigungen durch Dritte. Eine Haftung von EXCOM MEDIA oder ihrer Hilfspersonen für indirekte Schäden (wie Ertragsausfall, Umtriebe, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc.) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13b. Spezialfälle
Die Bildschirme der TV-Wände von melectronics strahlen bis zu 70% den Werbekanal aus. Demnach können maximal 30% der Bildschirme andere Content ausspielen.
14. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen, die nicht allgemein zugänglich oder öffentlich sind, während der Dauer und über die Beendigung des Vertrages hinaus für mindestens 2 Jahre, vertraulich zu behandeln.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und EXCOM MEDIA unterstehen dem materiellen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. EXCOM MEDIA ist jedoch berechtigt, den Kunden beim für ihn zuständigen Gericht oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
16. Schlussbestimmungen
Diese AGB ersetzen alle früheren AGBs. EXCOM MEDIA behält sich jederzeit Änderungen der vorliegenden AGB vor.